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Die DS-GVO ist (fast) da!

Autor: masterframe

geschrieben am 14.05.2018 17:17 Uhr, abgelegt in Trends

Am 25.05.2018 ist es dann so weit. Die europaweite Datenschutz Grund-Verordnung (DS-GVO) tritt in Kraft. Sie soll insbesondere Verbraucher in Ihren Rechten mit dem Umgang persönlicher Daten stärken. Als Nebeneffekt bedeutet dies für alle Webseitenbetreibenden, dass ab dem Stichtag die Verbraucher explizit über Ihre Rechte informiert werden müssen.

Am Besten macht man dies mit einer Datenschutzerklärung. Diese sollte, im Gegensatz zur bisherigen Regelung, in verständlicher Sprache abgefasst werden. Man darf sich nicht hinter "juristischen Fachbegriffen" verstecken, sondern muss dem User genau erklären wofür man seine Daten speichert und wie man selbige verwendet.

Ein Beispiel welches auf fast alle Webseiten zutrifft:
Sie haben auf Ihrer Webseite ein Kontaktformular? Dann müssen Sie ab dem 25.05.2018 auf diesem Formular ein Bestätigungsfeld für die Datenschutzerklärung bereit stellen. Der User muss das Feld anhaken um Ihnen eine Nachricht schreiben zu können.

Warum braucht das Kontaktformular eine Datenschutzerklärung?
Mit dem Kontaktformular erheben Sie verschiedene personenbezogene Daten über den Anfragenden. Etwa seinen Namen, die Telefonnummer oder auch die E-Mail Adresse. All diese persönlichen Daten unterliegen einem strengen Datenschutz und müssen dementsprechend sicher verwahrt werden. Mit Ihrer Datenschutzerklärung bestätigen Sie die Abläufe innerhalb Ihres Unternehmens und verpflichten sich die Vorschriften der DS-GVO einzuhalten. Damit ist der Kontaktsuchende umfassend informiert.

Für unsere sitewizard Kunden haben wir das Kontaktformular um ebendiese Funktionalität erweitert. Bitte melden Sie sich an dem sitewizard an und aktivieren Sie die entsprechende Option. Fertig!

Welche Rechte hat dann der Kunde noch an seinen Daten?
Alle Rechte! Der Kunde kann jederzeit von Ihnen Auskunft darüber einfordern in welchem Umfang Sie die Kundendaten speichern. Ebenso kann der Kunde eine Löschung seiner Daten verlangen. Diesem Wunsch müssen Sie in angemessener Frist nachkommen, die Löschung dokumentieren und den Kunden über die erfolgte Löschung informieren.

Wie informiere ich den Kunden angemessen über seine Rechte?
Sie haben es vielleicht bereits auf unserer Seite bemerkt, dass am unteren Bildschirmrand der sog. "Cookie-Hinweis" eingeblendet wird. Hiermit weisen Sie den Webseitenbesucher darauf hin, welche Art der Datenerfassung Sie erheben. Somit kann der Besucher sich direkt über die Datenschutzbestimmungen informieren. Zusätzlich sollte im Fussbereich der Seite ein entsprechender Link gesetzt werden. Dann ist Ihre Datenschutzerklärung von jeder Unterseite mit einem Klick erreichbar.

Auch hier haben unsere sitewizard Kunden direkt im sitewizard die Möglichkeit den "Cookie-Hinweis" zu aktivieren.
Bitte klicken Sie in den Bereich Systemeinstellungen --> "allgemeine Einstellungen der Internetseite". Dort können Sie den Bannertext und die Datenschutzseite einstellen.

Gerne sind wir Ihnen bei den Einstellungen behilflich.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!

Braucht meine Interseite ein SSL-Zertifikat?
Diese Frage wird von der DS-GVO nur indirekt beantwortet. Explizit sind SSL-Zertifikate nicht genannt. Allerdings verlangt die DS-GVO daß der Webseitenbetreiber alles technisch Mögliche unternimmt um fremde Daten vor unerlaubtem Zugriff zu schützen.
Dies bedeutet, dass man ein SSL Zertifikat eigentlich zwingend nutzen muss wenn man das o.g. Kontaktformular auf seiner Homepage vorhält. Denn SSL Zertifikate sind heutzutage ein technischer Standard welcher nachgewiesenermaßen die Sicherheit der Kommunikation erhöht.

Brauche ich jetzt auch noch einen Datenschutzbeauftragten?
Obwohl die Regelungen der DS-GVO für große und kleine Betriebe gleichermaßen gelten, gibt es im Bezug auf den Datenschutzbeauftragten eine Ausnahme. Einen Datenschutzbeauftragten benötigen nur Firmen welche regelmäßig 10 oder mehr Mitarbeiter beschäftigen. Hierbei ist es jedoch unerheblich ob es sich um Vollzeit-Fachkräfte oder Teilzeit-Aushilfen handelt. Werden 10 oder mehr Personen beschäftigt muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden.

Aber es gibt natürlich auch Ausnahmen von der Ausnahme:
Personengruppen und Firmen welche "besonders schützenswerte Personendaten" speichern können unter Umständen doch einen Datenschutzbeauftragten benötigen. Dies betrifft zum Beispiel Gemeinden, Ärzte, Notare aber auch eventuell Rechtsanwälte und Steuerberater.

Besonders schützenswerte Daten werden in unserem DS-GVO Vertrags-Generator gesondert abgefragt. Bitte wägen Sie hierbei ab in wie weit Sie diese Art von Daten auf Ihrer Homepage speichern oder per E-Mail kommunizieren. Wenn Sie diese Art von Daten nur innerbetrieblich erheben und verarbeiten, dann ist Ihr Vertragsverhältnis mit der masterframe GmbH nicht davon betroffen.

O.K. Meine Webseite ist in Ordnung, mein In-House Datenschutzkonzept steht, aber was ist mit meinem Provider?
Ebenso wie Sie ist Ihr Provider dazu verpflichtet Ihnen einen DS-GVO konformen Auftrag zur Datenverarbeitung anzubieten. So wie Sie den Besucher Ihrer Webseite aufklären müssen, so muss auch Ihr Provider Sie darüber aufklären wie er wiederum mit Ihren Daten verfährt.

Die masterframe GmbH bietet allen Ihren Kunden einen DS-GVO konformen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung an. Sie können als Kunde der masterframe GmbH Ihr persönliches Vertragsexemplar ab sofort in unerem Rechnungsportal herunterladen. Melden Sie sich an und klicken Sie auf den Link "DS-GVO Vertrag".
Dort finden Sie weitere Erläuterungen zur Vorgehensweise.

Gerne sind wir Ihnen bei Fragen zur Umsetzung auch telefonisch behilflich.
Rufen Sie uns unter 03643 / 909275 an!

Dieses Angebot gilt auch für (Noch-)Nicht-Kunden der masterframe GmbH. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Webseite haben, rufen Sie uns an und wir schauen uns das gemeinsam an.


Abschließender Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass dieser Blog-Beitrag keine Rechtsberatung darstellt.

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